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Stärkung von Unternehmen durch Beteiligungsfonds

Pressemitteilung vom 31.07.2020

Um das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der Corona-Krise zu stärken, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds beschlossen.

Die Landesregierung hat am 28. Juli 2020, die rechtliche Grundlage zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds geschaffen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der Corona-Krise zu stärken. Baden-Württemberg wird sich dafür vorübergehend an Unternehmen beteiligen. „Die Krise trifft nahezu alle Sektoren und Branchen in Baden-Württemberg. Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sind akut bedroht. Wir müssen unserem Mittelstand auch über die Corona-Krise hinaus den Rücken stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Der Beteiligungsfonds sei kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise zu stabilisieren.


Mehr Infos finden Sie im Artikel auf www.baden-württemberg.de

Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm

Stärkung von Unternehmen durch Beteiligungsfonds

Branche Organisationen und Institutionen
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