Stärkung von Unternehmen durch Beteiligungsfonds
Um das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der Corona-Krise zu stärken, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds beschlossen.
Die Landesregierung hat am 28. Juli 2020, die rechtliche Grundlage zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds geschaffen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der Corona-Krise zu stärken. Baden-Württemberg wird sich dafür vorübergehend an Unternehmen beteiligen. „Die Krise trifft nahezu alle Sektoren und Branchen in Baden-Württemberg. Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sind akut bedroht. Wir müssen unserem Mittelstand auch über die Corona-Krise hinaus den Rücken stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Der Beteiligungsfonds sei kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise zu stabilisieren.
Mehr Infos finden Sie im Artikel auf www.baden-württemberg.de
Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm
Stärkung von Unternehmen durch Beteiligungsfonds
Branche | Organisationen und Institutionen |
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gegründet | 2000 |